d) Der Beschwerdebehörde ist gemäss ETS DV16 lediglich die Kilometerentschädigung von CHF 0.4517 für Fahrten mit dem Privatauto bekannt. Weder aus besagter Verfügung, dem Merkblatt zur Vergütung der Transportkosten für sonderpädagogische Massnahmen im Kanton Bern noch aus der SPMV ist jedoch ersichtlich, ob pro Privatfahrt die Transportkosten für den Hin- und Rückweg des Fahrzeuges zur Sonderschule entschädigt werden. Oder aber ob nur jener Weg entschädigt wird, in welchem die anspruchsberechtigte Person, vorliegend die Beschwerdeführerin, im Privatfahrzeug sitzt.