Zusätzlich hat die Vorinstanz als Antwort auf die ausdrückliche Nachfrage nach Formularen einerseits einen Link zum Formular für „Rückerstattung der Transportkosten für Sonderpädagogische Massnahmen gemäss der SPMV“ sowie andererseits zum Merkblatt „Vergütung der Transportkosten für sonderpädagogische Massnahmen im Kanton Bern“ zukommen lassen. Weder aus dem besagten Merkblatt noch dem Rückerstattungsformular ist jedoch ersichtlich, dass bei grundsätzlich bewilligten Transporten, bei welchen die Art des Transportes geändert werden soll, ein neues formelles Gesuch einzureichen wäre.