Zusätzlich wurde ein Link zum betreffenden Merkblatt, welches die Vergütung der Transportkosten für sonderpädagogische Massnahmen im Kanton Bern erläutert, sowie ein Link zu den Rückerstattungsformularen angehängt. Für Auskünfte im Zusammenhang mit den konkreten Rechnungen wurde die Mutter der Beschwerdeführerin an den zuständigen Mitarbeiter der Vorinstanz verwiesen. Gestützt auf diese Auskunft der Vorinstanz reichte die Mutter der Beschwerdeführerin am 19. Januar 2015 Rechnungen für die aufgrund der privaten Transporte entstandenen Kosten für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 bei der Vorinstanz ein, mit der Bitte um deren Rückerstattung.