Darauf antwortete die Leiterin der Fachstelle sonderpädagogische Massnahmen von der zuständigen Vorinstanz per E- Mail Folgendes: „Angesichts einer Distanz von 10 km scheint mir die Dauer des Schulwegs von 1 Std. 45 nicht sinnvoll. Wenn Sie mit der Sonderschule keine andere Lösung für die von der Schule organisierten Transporte finden können, und bereit sind, das Kind selber zu fahren, können Sie uns die Fahrten mit dem Privatauto in Rechnung stellen.“ Zusätzlich wurde ein Link zum betreffenden Merkblatt, welches die Vergütung der Transportkosten für sonderpädagogische Massnahmen im Kanton Bern erläutert, sowie ein Link zu den Rückerstattungsformularen angehängt.