Die Mutter der Beschwerdeführerin fragte bei der Vorinstanz nach, ob sie ein entsprechendes Formular beantragen könne, um die entstandenen Transportkosten mit dem Privatfahrzeug bei der Vorinstanz in Rechnung zu stellen, und falls ja, ob sie dies auch rückwirkend machen könne. Darauf antwortete die Leiterin der Fachstelle sonderpädagogische Massnahmen von der zuständigen Vorinstanz per E- Mail Folgendes: „Angesichts einer Distanz von 10 km scheint mir die Dauer des Schulwegs von 1 Std. 45 nicht sinnvoll.