5. Gegen die Verfügung vom 27. Juli 2015 reichte die Beschwerdeführerin, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, am 25. August 2015 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Beschwerde ein. Sie beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Rückerstattung der Transportkosten gemäss Rechnung vom 14. Januar 2015, und dass keine Verfahrenskosten erhoben werden. 6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 17. September 2015 die Abweisung der Beschwerde.