21 Siehe: http://www.lexfind.ch/dtah/68193/2/ 22 Vgl. Bundesgerichtsurteil 2C_83/2012 vom 29. August 2012 11 5. Kosten a) Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Pauschalgebühr (Art. 103 VRPG), werden der unterliegenden Partei zur Bezahlung auferlegt, es sei denn, das prozessuale Verhalten einer Partei gebiete eine andere Verlegung oder die besonderen Umstände rechtfertigten, keine Verfahrenskosten zu erheben (Art. 108 Abs. 1 VRPG).