Der unmissverständliche Wortlaut der zitierten Regel belässt keinen Raum, dies anders zu verstehen. Namentlich würde es der zitierten Regel klar widersprechen, von zehn Jahren Notfalldienstpflicht ab tatsächlicher Teilnahme an dem vom Beschwerdegegner organisierten (oder gegebenenfalls einem anderweitigen) Notfalldienst auszugehen.