Falls die innerhalb der ersten 10 Praxisjahre zur Verfügung stehenden Ärztinnen/Ärzte nicht ausreichen, kann der Vorstand die Dienstzeit und Intensität ausdehnen.“ Gemäss Angaben des Beschwerdegegners vom 5. August 2015 existieren bezüglich der Notfalldienstpflicht bzw. –organisation keine weiteren Reglemente, Richtlinien, Weisungen und dergleichen Dokumente.