hat der Beschwerdegegner die aktuell geltenden „Richtlinien zur Organisation des ärztlichen Notfall-Dienstes im Notfallkreis Stadt Bern“ vom 1. Januar 2009 (nachfolgend: Richtlinien) sowie ein Entwurf „Reglement und Ausführungsbestimmungen über den ärztlichen Notfalldienst im Y.___“ eingereicht; letztere sind gemäss Angaben des Beschwerdegegners noch nicht vom zuständigen Organ genehmigt. Die Eingabe vom 5. August 2015 ist, inklusive den Beilagen, den Verfahrensbeteiligten am 7. August 2015 zugestellt worden.