4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Juli 2015 beantragt der Beschwerdegegner, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Zudem sei der Beschwerdeführer unter Androhung der Bestrafung gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall zu verpflichten, sich während des Beschwerdeverfahrens am Notfalldienst des Beschwerdegegners zu beteiligen und somit pro Jahr 8 Tage Dienst zu leisten; 1 Art. 10 der Verordnung vom 29. November 2000 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und