Am 20. Oktober 2004 war die SHV revidiert worden. Der damalige Art. 38 Abs. 3 aSHV (Fassung vom 20. Oktober 2004) lautete wie folgt: „Das SOA überprüft den von den Trägerschaften der Sozialdienste nachzuweisenden Stellenbedarf. Es berücksichtigt die Zahl der bearbeiteten Fälle, deren Zusammensetzung und Veränderung sowie spezifische regionale Verhältnisse.“ Der Vortrag zur Änderung der SHV vom 13. Oktober 200429 erläuterte den damaligen Art.