- Die Stellenbemessung beruhe auf den in der Jahresstatistik ausgewiesenen Fällen. Jeder berücksichtigte Fall werde – unabhängig vom effektiven Arbeitsaufwand – gleich stark gewichtet. Der einzelne Fall könne innerhalb eines Jahres einmal mehr und einmal weniger Aufwand generieren, womit ein Ausgleich gewährleistet sei. Insofern würden auch geografische Begebenheiten, die im Vergleich mit anderen Sozialdiensten zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Bearbeitung eines Falles führen könnten, nicht berücksichtigt.