- Für die Einzugsgebiete der Beratungsstellen von F. als auch von Y. stünden Beratungsstellen zur Verfügung (Beratungsstützpunkte der Berner Gesundheit in Q., T. und Langnau). Eine Delegation an spezialisierte Beratungsstellen in der Region sei deshalb möglich, obwohl diese Institutionen nicht unmittelbar im Einzugsgebiet des Sozialdienstes lägen. 17 Beschwerde vom 22. April 2015 10