Im Jahr 2014 hätten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter weniger Fälle als im Jahr 2013 bearbeitet, jedoch mehr Fälle, als die Richtgrösse vorsehe. Wegen Überschreitung der Richtgrösse im Jahr 2014 verfüge die Vorinstanz für das Jahr 2015 mehr Stellenprozente als im Jahr 2014, jedoch weniger als im Gesuch beantragt. Aus folgenden Gründen bestehe kein Anlass, von der gängigen Praxis zur Festlegung der Stellenprozente abzuweichen: