Es könne nicht sein, dass unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen die Sozialdienste mit unterschiedlichen Mitteln für die personelle Besetzung der Administration ausgestattet würden. Neben den regionalen Bedingungen und dem effektiven Bedarf an Administrationsstellen verlange auch die rechtsgleiche Behandlung der Sozialdienste nach einer Anpassung der lastenausgleichsberechtigten Stellenprozente in der Administration beim Beschwerdeführer.17 2.4 Argumentation der Vorinstanz