Einerseits entspreche eine Belastung von 160 Fällen pro Stelle offenbar dem Standard, was auch wirklich näher am effektiven Bedarf sei. Andererseits werde der Wechsel von der „altrechtlichen" Belastung (50% Administration pro ganze Fachstelle Sozialarbeit) in den neuen Standard durchaus gebilligt (S.). Es könne nicht sein, dass unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen die Sozialdienste mit unterschiedlichen Mitteln für die personelle Besetzung der Administration ausgestattet würden.