In der Beschwerde vom 22. April 2015 macht der Beschwerdeführer geltend, das Führen von zwei Beratungsstellen sei ein unübersehbarer Hinweis für die regionale geografische Lage. Dadurch werde die nötige und sinnvolle Nähe zur Bevölkerung und zu den Institutionen geschaffen. Das bedinge jedoch auf den Ebenen Infrastruktur und Administration einen erheblichen Mehraufwand. So müssten zwei Telefonzentralen bedient, zwei Schalter- und Empfangsdienste aufrechterhalten und zwei Betriebe in Gang gehalten werden. Im Bereich Administration betrage der personelle Mehraufwand mindestens jene 146 Stellenprozente, welche zwischen den beantragten und den genehmigten Stellen lägen: