Wegen den teilweise unterschiedlichen Abläufen und Arbeitsvorlagen der beiden KESB sei eine einheitliche Gestaltung der Aufgabenerfüllung im KES-Bereich nur beschränkt möglich, was den Aufwand für die Gestaltung, Koordinierung und Ausführung von Arbeitsprozessen erhöhe. Weil die beiden KESB ausserhalb des Einzugsgebiets gelegen seien, entstehe erheblicher Reiseaufwand (Arbeitszeit und Spesen) für Besprechungen bei den KESB (Anhörungen, Verhandlungen, Standortgespräche u.a.m.). Auch seien für die Abklärungen für die 8