Zudem gebe es kaum unterstützende Einrichtungen wie BIAS-Standorte, Kliniken, Eingliederungsstätten, etc., was ebenfalls zu erhöhtem Koordinations-, Reise- bzw. Arbeitsaufwand führe. Schliesslich verursache die Erfüllung der Aufgaben im KES-Bereich aufgrund der Zusammenarbeit mit zwei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einen überdurchschnittlichen Aufwand. Wegen den teilweise unterschiedlichen Abläufen und Arbeitsvorlagen der beiden KESB sei eine einheitliche Gestaltung der Aufgabenerfüllung im KES-Bereich nur beschränkt möglich, was den Aufwand für die Gestaltung, Koordinierung und Ausführung von Arbeitsprozessen erhöhe.