Für den Bereich des öffentlichen Rechts bedeutet er, dass die Behörden und die Privaten in ihren Rechtsbeziehungen gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Der Grundsatz von Treu und Glauben wirkt sich im Verwaltungsrecht vor allem in der Form des sog. Vertrauensschutzes sowie als Verbot widersprüchlichen Verhaltens und als Verbot des Rechtsmissbrauchs aus.40