„Für eine effiziente, kundenfreundliche und auch finanziell erfolgreiche Alimentenhilfe spielen insbesondere zwei Faktoren eine entscheidende Rolle: Einerseits genügend grosse Perimeter, damit die nötige Routine erlangt werden kann und andererseits eine fundierte Aus- und Weiterbildung der zuständigen Sachbearbeitenden. Aufgrund dieser Erkenntnisse ist man zum Schluss gekommen, dass die Alimentenbevorschussung wie auch das Inkasso entweder den Sozialdiensten oder einer gemeinnützigen Stelle (soweit zulässig) übertragen werden sollten.