3.3 Auslegung und Anwendung von Art. 34a und 42 SHV Die Beschwerdeführerin hatte im Jahr 2014 insgesamt zwölf Fälle für Anschlussgemeinden des Sozialdienstes Region D erledigt. Umstritten ist, ob die darauf entfallenden Aufwendungen von der Beschwerdeführerin oder der Gemeinde D in den Lastenausgleich einzugeben sind.