Eine Abrechnung der aus der Aufgabenerfüllung für die Gemeinden A, B, C und D entstehenden Aufwendungen über den Sozialdienst Region D, dem die vier Gemeinden A, B, C und D angeschlossen seien, hätte für die Beschwerdeführerin und die Gemeinde D erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge: Die Beschwerdeführerin müsste ihre Sozialdienstbuchhaltung so anpassen, dass die GIB-Alimentenhilfefälle der Gemeinden A, B, C und D und die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Einnahmen jederzeit extrahiert werden könnten.