- Mit Verfügung vom 1. April 2015 genehmigte die Vorinstanz gestützt auf insgesamt 877 anerkannte (d.h. im Vorjahr bearbeitete Fälle) insgesamt 877 Stellenprozente für Sozialarbeitende in beiden Bereichen. Das entspricht einer Fallbelastung pro Vollzeitstelle von 100 Fällen für das Jahr 2015. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin wurden die Richtwerte damit in den Jahren 2013 bis 2015 eingehalten. 16 3. Bemessung der lastenausgleichsberechtigten Stellenprozente im Bereich Vollzug Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen 3.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten