- Mit Verfügung vom 15. August 2013 genehmigte die Vorinstanz gestützt auf 781 anerkannte (d.h. im Vorjahr bearbeitete Fälle) 795 Stellenprozente für Sozialarbeitende in beiden Bereichen. Das entspricht einer Fallbelastung pro Vollzeitstelle von rund 98 Fällen für das Jahr 2013. - Mit Verfügung vom 31. März 2014 genehmigte die Vorinstanz gestützt auf 819 anerkannte (d.h. im Vorjahr bearbeitete Fälle) insgesamt 819 Stellenprozente für Sozialarbeitende in beiden Bereichen. Das entspricht einer Fallbelastung pro Vollzeitstelle von 100 Fällen für das Jahr 2014.