Dabei ging es in erster Linie um die Sicherung der bisher bewilligten Ressourcen für das Folgejahr (Bst. A Ziff. 1). Ein Antrag auf zusätzliche Stellenprozente war anhand dem Stellenplan 2015, der Anzahl der im Jahr 2014 bearbeiteten Fälle bzw. der Veränderung der bearbeiteten Fälle gegenüber 2013 sowie anhand der Fallbelastung pro Vollzeitstelle zu beurteilen (Bst. A Ziff. 2). 2.4.6 Aus der teleologischen Auslegung ergibt sich, dass die Stellenprozente möglichst so festgelegt werden sollen, dass die Sozialdienste die im betreffenden Kalenderjahr zu erledigenden Fällen innert nützlicher Frist und in der erforderlichen Qualität erledigen können.