Die Praxis der Vorinstanz präsentiert sich wie folgt: Gemäss BSIG Information / Weisung vom 3. November 2014 (Nr. 8/860.111/1.2) waren die Stellenprozente für das Fach- und Administrativpersonal der Sozialdienste für das Jahr 2015 gestützt auf den Stellenplan für das Jahr 2015 sowie die im Jahr 2014 bearbeiteten Fälle festzulegen. Dabei ging es in erster Linie um die Sicherung der bisher bewilligten Ressourcen für das Folgejahr (Bst.