Die Stellenbemessung stütze sich auf den Stellenplan 2015 und die im Jahr 2014 bearbeiteten Fälle. Dabei gehe es in erster Linie um die Sicherung der bisher bewilligten Ressourcen für das kommende Jahr. Sofern im Vergleich zum Vorjahr mehr Fälle bearbeitet worden seien, werde das bei der Stellenbemessung berücksichtigt. Liege die Fallbelastung bei über 100 Fällen, könne die Vorinstanz mehr Stellenprozente verfügen als im Vorjahr, liege sie unter 80 Fällen, verfüge sie weniger Stellenprozente als im Stellenplan ausgewiesen und / oder im Vorjahr verfügt worden seien. Im Jahr 2014 hätten die Sozialarbeitenden mehr Fälle als im Jahr 2013 bearbeitet.