Somit könne grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten auf steigende oder sinkende Fallzahlen reagiert und der Personalbestand angepasst werden. Aufgrund der in der SHV definierten Richtgrösse von 80-100 Fällen pro Vollzeitstelle von Sozialarbeitenden bzw. von 160-200 Fällen pro Administrativstelle bestehe bereits ein gewisser Puffer, um Schwankungen bei veränderten Fallzahlen aufzufangen. Da die Fallbelastung anfangs Kalenderjahr ermittelt werde, beziehe sie sich auf die im abgelaufenen Kalenderjahr bearbeiteten Fälle und entspreche somit den aktuellsten vorliegenden Zahlen.15 Sozialarbeitende