1 Gesetz vom 6. Februar 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (GIB; BSG 213.22) 2 Verordnung vom 10. September 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (IVB; BSG 213.221) 3 2. Für das Jahr 2015 werden für den Bereich KES Pauschalen für folgende Anzahl Stellenprozente ausgerichtet: