fe wurden 218 Fälle bearbeitet. Die Beschwerdeführerin beantragte, für das Jahr 2015 seien die folgenden Stellenprozente dem Lastenausgleich zuzuführen: - 960 Stellenprozente für Sozialarbeitende (davon 511 % auf den Bereich individuelle Sozialhilfe und 449 % auf den Bereich KES entfallend), - 520 Stellenprozente für Administrativpersonal (davon 277 % auf den Bereich individuelle Sozialhilfe und 243 % auf den Bereich KES entfallend) - und 96 Stellenprozente für Leitung (davon 51 % auf den Bereich individuelle Sozialhilfe und 45 % auf den Bereich KES entfallend.