Die Beschwerdeführerin habe sowohl den ersten Klinikaufenthalt von C. als auch die anschliessende medizinische Behandlung aktiv gestört sowie den behandelnden Ärzten mit Anklagen gedroht und diese mehrmals auch angeklagt. Als Folge davon habe sich der Gesundheitszustand von C gravierend verschlechtert. Schliesslich befindet sich in den Akten auch eine schriftliche Erklärung von C selber. Daraus geht hervor, dass C keine Besuche der Beschwerdeführerin in der Klinik wünscht, sie jedoch gerne ausserhalb der Klinik trifft.