Auch habe die Beschwerdeführerin ihre Schwester am 7. Februar 2015 auf einen 4-stündigen Ausflug ausserhalb des Klinikgeländers mitgenommen, obschon dies bei C aufgrund des noch akuten Krankheitsbildes nicht angezeigt gewesen sei. C habe nach dem Ausflug angegeben, ihr sei unwohl gewesen, da sie unter starker Anspannung gelitten habe und sich nicht gegen die dominante Schwester habe schützen können. Am 16. Februar 2015 sei mit den anderen Angehörigen von C ein Angehörigengespräch durchgeführt worden. Die Angehörigen hätten anlässlich dieses Gesprächs auf den schlechten Einfluss der Beschwerdeführerin auf ihre Schwester C hingewiesen.