Trotzdem sei sie am 17. Februar, als sie die Familienangehörige habe besuchen wollen und von diesem Schreiben noch nichts gewusst habe, von der Securitas zurückgewiesen worden. Ein solches Vorgehen der Vorinstanz sei unstatthaft und rechtswidrig.30 In der Sache rügt die Beschwerdeführerin damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.