Das vorliegend ausgesprochene Haus- und Arealverbot betrifft den Standort Bolligenstrasse 111 in Bern bzw. Gebäude und Areal der sich dort befindenden Universitätsklinik für Psychiatrie, insbesondere die Station B. Herr A ist Mitglied der Klinikleitung und stellvertretender Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Herr Y ist der Leiter Sicherheit. Demnach wurde das Haus- und Arealverbot vom 17. Februar 2015 bereits mit der Unterschrift von Herr A rechtsgültig unterzeichnet.