Unter dem Hausrecht ist die Befugnis zu verstehen, über die bestimmten Räume ungestört zu herrschen und darin den eigenen Willen frei zu betätigen. Das Hausrecht steht unter dem Schutz von Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch). Danach ist strafbar, wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses