band der Gemeinden) verfügte Betretungsverbot eingetreten und hat in der Sache entschieden. In einem weiteren Entscheid vom 23. August 201218 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens betreffend das von einem Pflegezentrum gegenüber einem Besucher verfügte Hausverbot über ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen entschieden. In beiden Fällen ging das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ohne weiteres von einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, welches mit Verfügung zu regeln ist, aus.