Die Betriebs- oder Hausordnung (auch: Anstaltsordnung, Unternehmensordnung usw.) kann Regeln für die geordnete Benutzung enthalten, die bei Missachtung disziplinarisch geahndet werden können. Die einzelnen Disziplinarmassnahmen müssen dem spezifischen Auftrag des jeweiligen Verwaltungsträgers dienen, namentlich zur Sicherstellung eines geordneten Betriebs.15