Bei der Nutzung von Betriebssachen durch Private können die Rechte und Pflichten der Nutzer(innen) durch Verordnung oder durch “interne“ Betriebs- oder Hausordnung (z.B. Anstaltsordnung eines Gefängnisses, SBB-Hausordnung, Hausordnung eines öffentlichen Spitals etc.) umschrieben werden. Hausordnungen gehören zu den Verwaltungsverordnungen. Verwaltungsverordnungen sind generell-abstrakte Handlungsanweisungen der vorgesetzten Behörde an die unterstellten Behörden und Personen über die Besorgung ihrer Verwaltungsangelegenheiten und betreffen meist rein organisatorische Angelegenheiten eines Verwaltungsträgers.