dienen (Betriebssachen). Die Erfüllung betrieblicher Verwaltungsaufgaben führt regelmässig zu Gebrauchs- oder Nutzungsverhältnissen mit Dritten. Beispiele für Betriebssachen sind Schulhäuser, Universitätsgebäude, Fahrzeuge öffentlicher Verkehrsbetriebe sowie Anlagen der SBB AG oder der Post AG. Der Begriff der Betriebssache löst den früher gebräuchlichen Begriff der Anstaltssache ab. Das Verwaltungsvermögen steht in der Regel nur einem eingegrenzten Benutzerkreis (Behörden oder Privaten) offen.11