Zu den öffentlichen Sachen gehört unter anderem das Verwaltungsvermögen. Das Verwaltungsvermögen umfasst einerseits jene Sachen, welche die Verwaltung für ihre allgemeine Aufgabenerfüllung benötigt (Verwaltungssachen). Beispiele für Verwaltungssachen sind Verwaltungsgebäude, Werkhöfe, Dienstwohnungen und Armeematerial. Andererseits umfasst das Verwaltungsvermögen auch Sachen, die der Erfüllung betrieblicher Verwaltungsaufgaben