- Die modifizierte Funktionstheorie stellt darauf ab, ob die Ausführung einer Rechtsnorm, die eine öffentliche Aufgabe oder Tätigkeit regelt, der öffentlichen Verwaltung übertragen ist. Geschieht die Durchsetzung dagegen nur auf private Initiative hin (wie z.B. bei den zwingenden Vorschriften des Mietrechts), muss ein Anspruch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. - Die modale Theorie stellt auf die Art der Sanktion bei Normverstössen ab. Ist sie öffent- lich-rechtlicher Natur (namentlich mit Verwaltungszwang verbunden), so ist es auch die zugrundeliegende Verhaltensnorm.