- Die Interessentheorie lenkt den Blick auf die Schutzrichtung der Norm. So handelt es sich um öffentliches Recht, wenn die Norm ausschliesslich oder doch zum überwiegenden Teil öffentlichen Interessen dient. Demgegenüber dienen die zivilrechtlichen Normen vorab dem Schutz privater Anlegen. - Gemäss der Funktionstheorie ist eine Rechtsnorm öffentlich-rechtlich, wenn sie unmittelbar die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit