- Nach der Subjektions- oder Subordinationstheorie gehört eine Norm zum öffentlichen Recht, wenn die Behörde dem Privaten hoheitlich, d.h. in Wahrnehmung obrigkeitlicher Gewalt gegenübertritt. Kriterium ist das Vorliegen eines rechtlichen Unterordnungsverhältnisses zwischen Staat und Bürger. Im Gegensatz dazu stehen sich im Zivilrecht gleichgeordnete Rechtssubjekte gegenüber.