3. Ziffer 2 der Verfügung vom 19. Dezember 2014 betreffend die Leistungsabgeltung Psychiatrieversorgung (akut) und nicht ärztliche Aus- und Weiterbildung für das Rechnungsjahr 2013 sowie die Abrechnung über die Zusatzaufgaben gemäss Leistungsvertrag 2013 wird aufgehoben. 4. Die Angelegenheit wird zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 5. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 6. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Beschwerdeführerin, per GU - Vorinstanz, [Adresse]per Kurier