31 Manual Ausbildungsverpflichtung der GEF vom 25. Februar 2014, S. 13, A 3.2, unter http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/gesundheitsberufe/ausbildungsverpflichtung.assetref/dam /documents/GEF/SPA/de/Gesundheitsberufe/Ausbildung/Manual_Ausbildungsverpflichtung.pdf 14 dungsleistungen für Studierende ausserkantonaler Bildungsanbieter in der Regel nicht anerkannt werden, basiert damit nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. 7. Keine Beibehaltung der Sonderregelung betreffend Ausgleichszahlung