Zusammengefasst führt die Auslegung der massgebenden Rechtsgrundlagen zu folgendem Ergebnis: Massgebend und abzugelten sind sämtliche effektiv im Rahmen der praktischen Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen erbrachten praktischen Aus- und Weiterbildungsleistungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie für Studierende an bernischen oder für Studierende an ausserkantonalen Schulen erbracht worden sind. Die Praxis der Vorinstanz, wonach betriebliche praktische Aus- und Weiterbil-