Danach werden praktische Ausbildungsleistungen grundsätzlich nur angerechnet, wenn die Lernenden bzw. Studierenden die schulische Aus- und Weiterbildung bei einem bernischen Bildungsanbieter besuchen. Ausnahmsweise können praktische Ausbildungsleistungen für Lernende bzw. Studierende, welche die schulische Ausbildung bei einem ausserkantonalen Bildungsanbieter besuchen, anerkannt werden, wenn der Ausbildungsgang im Kanton Bern nicht angeboten wird.