6.6 Zeitgemässe (geltungszeitliche) Auslegung Das aktuelle Verständnis der massgebenden Bestimmungen widerspiegelt sich namentlich in der derzeitigen Praxis der Vorinstanz. Diese Praxis geht einerseits aus den Eingaben der Vorinstanz im vorliegenden Verfahren hervor, andererseits ist sie im Manual Ausbildungsverpflichtung der GEF vom 25. Februar 201431 niedergeschrieben. Danach werden praktische Ausbildungsleistungen grundsätzlich nur angerechnet, wenn die Lernenden bzw. Studierenden die schulische Aus- und Weiterbildung bei einem bernischen Bildungsanbieter besuchen.